Brennbarkeit
Definition
Die Brennbarkeit eines Staubes beschreibt, ob und in welchem Maß sich in abgelagertem Staub ein durch äußeres Entzünden eingeleiteter Brand ausbreiten kann.
Bestimmungsverfahren
Die Brennbarkeit wird geprüft, indem mit einem glühenden Platindraht, dessen Temperatur ca 1000 °C beträgt, versucht wird, die zu einem ca. 2 cm breiten und 4 cm langen Produktsteg aufgeschüttete Staubprobe an einem Ende zu entzünden. Dazu wird der Draht nur kurz in die Staubprobe eingetaucht, damit diese nicht besonders erwärmt wird. Als Unterlage dient eine 5 bis 20 mm dicke keramische Platte. Bei schmelzenden Stoffen wird zusätzlich eine modifizierte Brennprüfung mit einer Probe, der zuvor 20 Gew.-% Kieselgur zugemischt wurden, durchgeführt. Das Ergebnis ist häufig ein deutlicheres Brennverhalten.
Die Brennbarkeit wird durch die Brennzahlen BZ 1 bis BZ 6 bewertet.
Brennverhalten |
Brennzahl BZ |
---|---|
kein Anbrennen |
BZ 1 |
kurzes Anbrennen und rasches Auslöschen |
BZ 2 |
örtliches Brennen oder Glimmen ohne Ausbreiten |
BZ 3 |
Ausbreiten eines Glimmbrandes |
BZ 4 |
Ausbreiten eines offenen Brandes |
BZ 5 |
verpuffungsartiges Abbrennen |
BZ 6 |
Anmerkungen zu den angegebenen Werten
In Klammern angegebene Werte beziehen sich auf die modifizierte Brennprüfung, die bei schmelzenden Substanzen nach dem Zumischen von 20 Gew.-% Kieselgur erfolgt.
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